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Bitte beachten Sie folgende Information:

Änderungen im Wasserrecht, Erhalt der ÜChem-Fachbetriebe

Das "Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts" vom 31. Juli 2009 ist zum 1. März 2010 in Kraft getreten und löst das bisherige Wasserhaushaltsgesetz ab. In ihm regeln die §§ 62, 63 die bisherigen §§ 19 g bis h WHG alt. Die bisherigen §§ 19 i bis l WHG alt werden künftig nicht mehr im Gesetz, sondern in einer Bundesverordnung "Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - VUmwS" geregelt, deren Entwurf noch nicht zur Stellungnahme veröffentlicht ist. Ein vom August 2009 bekannt gewordener Entwurf ist überholt.

Zur Vermeidung von Regelungslücken bis zum Inkrafttreten der VUmwS ist zum 31. März 2010 die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" als Übergangsverordnung erlassen worden. Sie stellt sicher, dass die Anforderungen der ehemaligen §§ 19 i, k, l WHG (alt) und die Länder-VAwS bis zum Inkrafttreten der VUmwS gültig bleiben.

Die VUmwS ersetzt die VAwS der Länder und wird sich inhaltlich weitgehend an der alten Muster-VAwS orientieren, so dass keine grundlegende Neuorientierung für die Fachbetriebe zu erwarten ist. Auch Güte- und Überwachungsgemeinschaften, wie die ÜChem, bleiben erhalten.

Resümee:
Die Anforderungen an Güte- und Überwachungsgemeinschaften sowie an Fachbetriebe werden in der VUmwS neu geregelt, für die ÜChem-Fachbetriebe wird es aber weitgehend "beim alten bleiben".

Die ÜChem wird in allen Seminaren zum jeweils aktuellen Stand informieren.
     
Die Überwachungsgemeinschaft Chemieanlagenbetreiber e.V. bietet ihren Mitgliedern Grundlagenkurse sowie Fortbildungsveranstaltungen zu Fachbetriebstätigkeiten an.
In den Grundlagenkursen zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) haben betrieblich Verantwortliche eines Fachbetriebes die Möglichkeit, Kenntnisse zu erwerben bzw. zu vertiefen über einschlägige technische Bestimmungen sowie über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Gewässer beim Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem Grundlagenkurs ist die Voraussetzung zum Erwerb der chemiespezifischen Qualifikation als Fachbetrieb. Die Kenntnisse werden im Rahmen der Schulung durch eine schriftliche Prüfung nachgewiesen. (= Nachweis der Sachkunde). 
In den Fortbildungs-/Erfahrungsaustausch-Veranstaltungen haben die betrieblich Verantwortlichen die Möglichkeit, ihre Kenntnisse aufzufrischen sowie Fragen und Probleme aus ihrer täglichen Praxis mit den Fachleuten zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten. Hierzu werden Kurzreferate zu aktuellen Themen präsentiert und der Rahmen für einen umfassenden Erfahrungsaustausch geboten. Die Teilnehmer sind aufgerufen, Beiträge aus ihrer Tätigkeit einzubringen.
WHG/VAwS-Grundlagen-Kurse für betrieblich Verantwortliche
  23./24. Mai 2012 Dresden  
  26./27. September 2012 Köln  
     
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Erfahrungsaustausch für betrieblich Verantwortliche
Die Teilnehmer des Erfahrungsaustausches können ihre Beiträge vorab per E-Mail unter info@uechem.de benennen. Eingegangene Beiträge werden nach Abstimmung im Überwachungsausschuss ca. 1 Woche vor dem jeweiligen Erfahrungsaustausch-Termin auf dieser Seite ohne Namensnennung veröffentlicht.
  14. März 2012 - Diese Veranstaltung ist bereits ausgebucht!! Bad Dürkheim  
  09. Mai 2012 Gersthofen  
  12. September 2012 Hamburg  
  06. Dezember 2012 Köln  
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  IWL-Forum mit wichtigen Hinweisen für Fachbetriebe
zur neuen Anlagenverordnung des Bundes zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
 
       
       
  weitere Informationen  
     
  Schulung "Befähigte Person im Explosionsschutz"  
  Schulung der Sachkunde gemäß TRBS 1203 Teil 1  
     
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Auf Wunsch können bei entsprechender Teilnehmerzahl auch In-House-Schulungen durchgeführt werden.
Erfahrungsaustausch für ÜChem-Prüfbeauftragte (Sachverständige)
  05. Dezember 2012 Köln  
     
Tagesordnung
Einführung
Dr. Schopka (ÜChem)
Vorgehensweise bei der Überprüfung
Dr. Peter Nischwitz, TÜV Hessen
- Fachkunde, ÜChem-Bescheinigung
- Tätigkeiten
- Geräte und Ausrüstung
- Technische Regelwerke
- Aufwand der Überprüfung
- Anlagenüberprüfung
- Überwachungsbericht
- Verleihung des Überwachungszeichens
- Regelüberwachungsprüfungen
- Einhaltung von Terminen
- Interner und externer Erfahrungsaustausch des betrieblich Verantwortlichen
- Sorgfaltspflicht des Prüfbeauftragten
Verschiedenes
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  Mitgliederversammlung  
  Die Mitgliederversammlung der ÜChem fand statt am

 
  Dienstag, den 8. November 2011 um 17.00 Uhr
in der Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
 
     
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Stand: 13. Januar 2012