Überwachungsausschuss

Der Überwachungsausschuss der ÜChem besteht aus Fachleuten aus der chemischen Industrie und der technischen Überwachung. Er kann für einzelne Regionen oder für einzelne Tätigkeiten der Fachbetriebe seine Aufgaben an Unterausschüsse delegieren, für die dann die gleichen Bestimmungen gelten. Der Überwachungsausschuss beurteilt die Fremdüberwachungsprüfungen der Prüfbeauftragten der ÜChem auf der Grundlage des Überwachungsberichts sowie des Schweregrades etwaiger Verstöße als "bestanden" oder "nicht bestanden". Der Überwachungsausschuss legt die Beurteilung einer Fremdüberwachungsprüfung in einem Überwachungszeugnis nieder, das die Gesamtbeurteilung wiedergibt und dem Fachbetrieb unverzüglich zuzustellen ist.

Überwachungsmaßnahmen

Werden im Überwachungsbericht Mängel oder Verstöße festgestellt, legt der Überwachungsausschuss Auflagen zur Abhilfe fest und ordnet ggf. eine Sonderüberwachungsprüfung an.
Gegen Maßnahmen des Überwachungsausschusses ist Widerspruch zulässig.
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Stand: 26. Mai 2009