Überwachungsgemeinschaft Chemieanlagen-Betreiber

Gütesiegel der ÜChem besitzt hohen Stellenwert bei den Behörden
Eine kompetente und zugleich wirtschaftliche Alternative für Unternehmen, mittelständische Betriebe und Werkstätten der chemischen Industrie, die selbst Arbeiten an eigenen oder auch an fremden Anlagen, zum Beispiel in Chemieparks, durchführen und nach einer effektiven Überwachung ihrer Fachbetriebe gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) suchen, ist die Überwachungsgemeinschaft Chemieanlagen-Betreiber (ÜChem).
 
Hintergrund, Daten und Fakten       Um die chemiespezifischen Belange der Industrie zu gewährleisten, wurde auf Initiative des VCI die Überwachungsgemeinschaft Chemieanlagen-Betreiber (ÜChem) am 18. September 1987 in Köln als privatrechtlicher Überwachungsverein gegründet. Er ist entsprechend Paragraph 19 l Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz anerkannt. Zu den mehr als 200 Mitgliedern der ÜChem zählen neben Unternehmen aus der chemischen Industrie viele Dienstleistungs- und Servicebetriebe aus dem Bereich Fertigung und Montage.
Die ÜChem dient der gemeinnützigen Aufgabe, die Öffentlichkeit vor einer Gefährdung durch mangelhafte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu schützen. Zu diesem Zweck führt sie die nach geltenden Rechtsvorschriften geforderte Fremdüberwachung der Betreiber von Chemieanlagen alle 2 Jahre durch und verleiht den Fachbetrieben das Überwachungszeichen.
Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen in den meisten Fällen der sogenannten Fachbetriebspflicht. Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen in den meisten Fällen der so genannten Fachbetriebspflicht. Hierzu zählen das Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von HBV-Anlagen (Herstellen, Behandeln und Verwenden), LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen und Umschlagen) und IR-Anlagen (innerbetriebliche Rohrleitungen). Dieses regeln die Paragraphen 19 g bis l des Wasserhaushaltsgesetzes und die Verordnung für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) der Länder. 
Als Fachbetrieb für Arbeiten in Chemieanlagen gilt,
  • wer die nötige Ausrüstung zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten hat,
  • dessen Leiter als betrieblich Verantwortlicher seine Sachkunde durch Prüfung bei der ÜChem mit Erfolg nachgewiesen hat und
  • dessen Firma Mitglied bei der ÜChem ist.
Um die Qualifikation als betrieblich Verantwortlicher zu erlangen, bietet die ÜChem im Vergleich zu ähnlichen Angeboten mehrmals im Jahr preiswerte chemiespezifische Grundlehrgänge an. Zur Fort- und Weiterbildung dient der Erfahrungsaustausch im Kreise der betrieblich Verantwortlichen, der vier bis fünf Mal im Jahr kostenlos für Mitglieder angeboten wird. Hier besitzen die Teilnehmer ein Forum, um ihre Fragen zu diskutieren und ihre Kenntnisse zu vertiefen. Die ÜChem ist die einzige Überwachungsgemeinschaft, die einen solchen Erfahrungsaustausch anbietet.
Die umfangreichen Fortbildungsunterlagen ("Blaue Mappe") der ÜChem werden regelmäßig dem neuesten Stand der Gesetzgebung angepasst und können bei der Geschäftsstelle in Köln von den Mitgliedern angefordert werden.
Die Kontrolle der Fachbetriebe der ÜChem erfolgt durch Prüfbeauftragte, die vom Vorstand eingesetzt werden. Hierzu hat die ÜChem Verträge mit den Sachverständigenorganisationen der chemischen Industrie und dem VdTÜV abgeschlossen. Für ihre Prüfbeauftragten führt die ÜChem regelmäßig einen Erfahrungsaustausch durch, um eine einheitliche Prüfabwicklung zu gewährleisten.
Die ÜChem genießt ein hohes Ansehen sowohl bei Behörden als auch in der Industrie. Die Fachbetriebe der chemischen Industrie haben ein hohes Qualitätsniveau durch die ÜChem erreicht; das Überwachungszeichen als Gütesiegel hat einen hohen Stellenwert und spiegelt die Chemie- und Wirtschaftskompetenz der Fachbetriebe wider.
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Stand: 15. April 2009