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Der Betrieb muss für die fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten eine
betrieblich verantwortliche Person benennen, die in geeigneter Funktion mit
Weisungsbefugnis tätig ist. |
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Der betrieblich Verantwortliche eines ÜChem-Fachbetriebes muss die
Schulung durch die ÜChem erfolgreich abgeschlossen haben, in der
Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen sowie über die
erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gewässer beim Einbauen,
Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen zum
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vermittelt werden. |
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Die Kenntnisse sind im Rahmen der Schulung durch eine schriftliche
Prüfung nachzuweisen. Betrieblich Verantwortliche sind die Leiter der
Werkstätten, deren Stellvertreter oder Stelleninhaber mit vergleichbarem
Anforderungsprofil; ein vergleichbares Anforderungsprofil liegt
insbesondere vor, sofern der Stelleninhaber |
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- die fachliche Verantwortung für die Durchführung der
Fachbetriebstätigkeit inne hat
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- er gegenüber dem Fachpersonal weisungsbefugt ist
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- er für die Ausstattung der Werkstatt verantwortlich ist.
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Ein Mitglied der ÜChem muss daher über eine ausreichende
betriebliche Ausstattung verfügen, zu der Werkzeuge, Maschinen und
Geräte in solcher Zahl und Beschaffenheit gehören, dass die technisch
einwandfreie Ausführung der Arbeiten gewährleistet ist. |
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Die personelle Sachkunde muss bei den Mitarbeitern des Betriebes
vorliegen, die die ordnungsgemäße technische Ausführung der
fachbetriebspflichtigen Arbeiten überwachen und dafür verantwortlich
zeichnen. Als sachkundig gelten Personen, die |
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- in einem Handwerk die Meisterprüfung oder die
Industriemeisterprüfung abgelegt haben, oder
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- die eine Diplomprüfung an einer deutschen Hochschule oder
Abschlussprüfung an einer deutschen staatlichen oder staatlich
anerkannten Fachschule in einer technischen oder
naturwissenschaftlichen Fachrichtung abgelegt haben, oder
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- eine Ausnahmebewilligung nach der Handwerksordnung erhalten haben,
oder
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- vergleichbare Kenntnisse und Fertigkeiten durch langjährige
einschlägige Berufserfahrungen mit Prüfung durch die ÜChem
nachweisen.
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