betrieblich Verantwortliche

Der Betrieb muss für die fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten eine betrieblich verantwortliche Person benennen, die in geeigneter Funktion mit Weisungsbefugnis tätig ist.
Der betrieblich Verantwortliche eines ÜChem-Fachbetriebes muss die Schulung durch die ÜChem erfolgreich abgeschlossen haben, in der Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen sowie über die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gewässer beim Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vermittelt werden.
Die Kenntnisse sind im Rahmen der Schulung durch eine schriftliche Prüfung nachzuweisen. Betrieblich Verantwortliche sind die Leiter der Werkstätten, deren Stellvertreter oder Stelleninhaber mit vergleichbarem Anforderungsprofil; ein vergleichbares Anforderungsprofil liegt insbesondere vor, sofern der Stelleninhaber
  • die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Fachbetriebstätigkeit inne hat
  • er gegenüber dem Fachpersonal weisungsbefugt ist
  • er für die Ausstattung der Werkstatt verantwortlich ist.
Ein Mitglied der ÜChem muss daher über eine ausreichende betriebliche Ausstattung verfügen, zu der Werkzeuge, Maschinen und Geräte in solcher Zahl und Beschaffenheit gehören, dass die technisch einwandfreie Ausführung der Arbeiten gewährleistet ist.
Die personelle Sachkunde muss bei den Mitarbeitern des Betriebes vorliegen, die die ordnungsgemäße technische Ausführung der fachbetriebspflichtigen Arbeiten überwachen und dafür verantwortlich zeichnen. Als sachkundig gelten Personen, die
  • in einem Handwerk die Meisterprüfung oder die Industriemeisterprüfung abgelegt haben, oder
  • die eine Diplomprüfung an einer deutschen Hochschule oder Abschlussprüfung an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung abgelegt haben, oder
  • eine Ausnahmebewilligung nach der Handwerksordnung erhalten haben, oder
  • vergleichbare Kenntnisse und Fertigkeiten durch langjährige einschlägige Berufserfahrungen mit Prüfung durch die ÜChem nachweisen.
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Stand: 26. Mai 2009